Im Prozess um den tragischen Tod des kleinen Kevin aus Bremen hat die Anklage 13 Jahre Haft für den Ziehvater wegen Mordes und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gefordert. Da eine verminderte Schuldfähigkeit des Drogensüchtigen zum unklaren Tatzeitpunkt nicht auszuschließen sei, plädierte der Staatsanwalt am Dienstag vor dem Bremer Landgericht nicht auf lebenslange Haft. Er forderte eine Einweisung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt. Die Anklage sah in ihrem Plädoyer das Mordmerkmal der Grausamkeit. Der 43-Jährige habe trotz seines Drogenkonsums immer auch Momente gehabt, in denen er taktisch gehandelt habe. Er habe sich nicht im Zustand einer dauerhaften Unzurechnungsfähigkeit befunden. Mehr beim Weser-Kurier.

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